Arbeitssicherheit / Gefährdungsbeurteilung

Beim Betrieb von Krananlagen können erhebliche Gefahren auftreten. Oft kommen diese Gefährdungen nicht von der Krananlage selber, sondern aus Ihrem Einsatz heraus und den Gegebenheiten der Arbeitsplatzes.

Vor Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverodnung 2015, konnte eine allgemein verbindliche GBU für alle Krane erstellt werden.

Die Betriebssicherheitsverordnung 2015 schreibt jedoch vor, dass für Krananlagen eine individuelle Gefährdungsbeurteilung (GBU) seitens des Betreibers zu erstellen ist.  Die ermittelten Gefahren fließen dann in die Bewertung ein, aus der dann die individuelle Betriebsanweisung entsteht. 

Diese Bewertung setzt eine genaue Kenntnis der Normen und Vorschriften der Arbeitssicherheit der Kran- und Fördertechnik voraus.

Wir können Sie bei der individuellen Erstellung der GBU ´ s Ihrer Krane unterstützen.


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