Abnahmen und Prüfungen Krananlagen

Die DGUV V52 (Krane) sowie die BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) schreibt vor, dass Krane vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen, durch einen Prüfsachverständigen (Ermächtigter Kransachverständiger) geprüft werden müssen. 

Hinzu kommen die Abnahmen der Elektrotechnik (VDE 0113 / EN 60204-1)

Diese, wie auch ausserordentliche Prüfungen nach Schadensfällen von Krananlagen, können wir Ihnen anbieten.


Abnahme von fördertechnischen Anlagen

Erstinbetriebnahmeprüfung von fördertechnischen Anlagen mechanisch wie elektrisch.


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