Fehlendes Prüfbuch Krananlage   /   Arbeitsmaschine

An Ihrer Krananlage wurde eine Prüfung durch die befähigte Person (Sachkundiger) oder den Prüfsachverständigen (Sachverständiger) durchgeführt. Auf Grund des fehlenden Prüfbuches wurde der Krananlage kein weiterer sicherer Betrieb bestätigt. Oft sind durch den Wechsel der Betreiber sämtliche vorgenannten Unterlagen dauerhaft verloren gegangen. 

Für sie als Betreiber ärgerlich. Dennoch haben die Prüfer recht mit ihrer Entscheidung!

Gemäß DGUV V52 (Krane) und auch laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen das Prüfbuch, eine technische Dokumentation und eine Betriebsanleitung vorhanden sein. Letzteres muss dem Bediener sogar zugänglich sein. Dazu zählen im Einzelnen:

  • Stammdatenblatt der Anlage
  • Prüfbescheinigungen
  • Statische Nachweise, auch die der Kranbahn
  • Einzelteil- und/oder Ersatzteillisten
  • Betriebsanleitung
  • Vor-, Bau, Abnahmeprüfung bzw. Konformitätserklärung
  • Abnahmen nach wesentlichen Änderungen


Was tun?

Auch hier können Sie auf uns zurückgreifen. Sämtliche Nachweise können wir für Sie erbringen. Auf Wunsch sogar inklusive der nachgeholten Erstabnahme. Dadurch kann ihre Anlage sicher und vor allem entsprechend den Vorschriften betrieben werden.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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